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    PFLEGESTUFE III

    Pflegestufe III - Schwerstpflegebedürftig

     

    1. Voraussetzung

    Grundpflege: mehr als 240 Minuten

    Gesamtpflegezeit (inklusive Hauswirtschaft): mindestens 300 Minuten

    Hilfebedarf Rund-um-die-Uhr

     

    2. Leistungen der Pflegekasse-ab Januar 2016

    Pflegegeld: 728,-- € monatlich oder Pflegesachleistungen: 1.612,-- € monatlich

    Pflegesachleistungen im Härtefall (3+): 1.918,-- € monatlich

    Pflegevertretung (Ersatzpflege, Verhinderungspflege) durch Pflegedienst: 1.550,–- €

    Kurzzeitpflege, stationär (längstens 4 Wochen/Jahr) 1.550,–- €

    Vollstationäre Pflege monatlich 1.550,–- € ( Härtefall: 1.918,--€ monatlich )

     

    3. Pflegebedarf

    Hilfebedarf besteht täglich rund um die Uhr, auch nachts, bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität und zusätzlich mehrfach in der Woche bei der hauswirtschaftlichen Versorgung.

     

     

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